Lieber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir finden: Herausragende Teams verdienen herausragende Kollegen und genau deshalb brauchen wir eure Unterstützung. Kennt ihr jemanden, der genauso viel Herzblut in seinen Job steckt wie ihr? Dann bringt eure Empfehlung in die jit-Family und sichert euch bis zum 30.09.2026 eine attraktive Prämie als Dankeschön.
Wir freuen uns auf eure Empfehlungen!
Teilnahmebedingungen Mitarbeiterempfehlungsprogramm (Werbeprämie)
1. Veranstalter / Geltungsbereich
Veranstalter der Aktion ist die jobs in time medical GmbH, Niederlassung Rhein Ruhr (nachfolgend „Unternehmen“). Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
2. Aktionszeitraum
Die Aktion gilt für Empfehlungen, die im Zeitraum vom 01.05.2026 bis einschließlich 30.09.2026 erfolgen und zu einem wirksamen Arbeitsvertrag führen. Ein Arbeitsbeginn der empfohlenen Person muss spätestens am 01.10.2026 erfolgen.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeitenden des Unternehmens, die sich zum Zeitpunkt der Empfehlung in einem ungekündigten und unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis befinden. Ein Anspruch besteht nur, solange das Arbeitsverhältnis des Empfehlenden zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit besteht. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
4. Voraussetzungen für einen Prämienanspruch
Ein Anspruch auf die Werbeprämie entsteht nur, wenn folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Die empfohlene Person war zuvor nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen beschäftigt.
- Die Empfehlung wird vor Abschluss des Arbeitsvertrages schriftlich oder elektronisch dokumentiert.
- Der Empfehlende und die empfohlene Person sind eindeutig identifizierbar.
- Die empfohlene Person tritt das Arbeitsverhältnis tatsächlich an.
- Es liegt keine Mehrfach- oder Doppelwerbung derselben Person vor.
5. Prämienhöhe
Die Prämie wird einmalig pro erfolgreicher Einstellung gewährt:
- 1.000,00 € brutto: Pflegefachkräfte Intensiv / OP mit Fachweiterbildung
- 800,00 € brutto: Pflegefachkräfte Intensiv / OP ohne Fachweiterbildung
- 600,00 € brutto: Heilerziehungspfleger sowie Pflegefachkräfte
Maßgeblich ist die bei Einstellung vereinbarte Qualifikation.
6. Arbeitszeitregelung
Die Prämie bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung von 151,67 Stunden monatlich (100%). Bei abweichender Arbeitszeit erfolgt eine anteilige Kürzung im Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit. Voraussetzung für einen Prämienanspruch ist eine monatliche Arbeitszeit von mindestens 80 Stunden.
7. Entstehen des Anspruchs
Der Anspruch auf die Werbeprämie entsteht wie folgt:
- zu 50 % mit tatsächlichem Arbeitsantritt der empfohlenen Person,
- zu 50 % nach erfolgreichem Abschluss der vertraglich vereinbarten Probezeit der empfohlenen Person.
Voraussetzung für das Entstehen beider Teilansprüche ist, dass:
- sowohl das Arbeitsverhältnis der empfohlenen Person als auch das Arbeitsverhältnis des Empfehlenden zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt ungekündigt bestehen.
Ein Anspruch entsteht nicht oder entfällt rückwirkend, wenn:
- das Arbeitsverhältnis der empfohlenen Person vor Abschluss der Probezeit beendet wird, oder
- das Arbeitsverhältnis des Empfehlenden vor dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt endet.
8. Fälligkeit und Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Entstehen des Anspruchs im Rahmen der nächsten regulären Gehaltsabrechnung. Eine frühere Auszahlung ist ausgeschlossen.
9. Steuer- und Sozialversicherung
Die Werbeprämie stellt steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Empfehlungsprozesses gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die empfohlene Person wird im Bewerbungsprozess über die Datenverarbeitung informiert und erteilt hierzu ihre Einwilligung.
11. Freiwilligkeit / Kein Rechtsanspruch auf Teilnahme
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt freiwillig.
12. Änderung / Beendigung der Aktion
Das Unternehmen behält sich vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, anzupassen oder zu beenden, insbesondere bei rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Änderung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.